Die SPD Kreistagsfraktion und der SPD-Kreisvorstand bedauern die zunehmende Schärfe in der Auseinandersetzung um die Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing. Dies schließt sowohl Äußerungen der Miesbacher Bürgermeisterin Ingrid Pongratz, des CSU-Bundestagsabgeordneten Alexander Radwan wie auch des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn mit ein. Wir rufen alle Beteiligten auf zur Sachargumentation zurückzukehren. Nur so können die berechtigten Einwände der betroffenen Kommunen und der betroffenen Einzelpersonen Gehör finden. Durch sachliche Argumentation und sachliche Verhandlungen ist es bisher schon gelungen einige Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. So wurde die zum Beispiel die in den ursprünglichen Planungen enthaltene zu Miesbach gehörende Siedlung Wachlehen aus den aktuellen Vorschlägen zur Wasserschutzzone herausgenommen.
Zu den sachlichen Grundlagen der Arbeit gehören u. a. auch
– Zu wissen, dass das Verfahren zur Ausweitung des Wasserschutzgebiets bereits seit 1999 läuft
– Anzuerkennen, dass der damalige Bayer. Staatsminister Marcel Huber (CSU) das Landratsamt anwies das Verfahren zur Erweiterung der Wasserschutzzone zu eröffnen
– dass die CSU-geführte Regierung von Oberbayer den Landrat zu einer raschen Vorgehensweise drängt.
– das Landesamt für Umwelt von großem Gewicht bei der Festsetzungen der Wasserzonen ist . Dies ist eine Unterbehörde Bayer. Umweltministeriums, das über lange Jahrzehnte von der CSU geführt wurde und jetzt unter der Direktive von Minister Thorsten Glauber von den Freien Wähler steht.
Bei der Ausweisung geht es aber um einen Interessenskonflikt zwischen der Landeshauptstadt München und den 3 betroffenen Gemeinden Weyarn, Warngau, Valley sowie der Stadt Miesbach und Teilen ihrer jeweiligen Bürgerschaft.
Vertreter der SPD-Kreistagsfraktion waren an 2 Tagen des dreitägigen Erörterungstermin zur Ausweisung der Wasserschutzgebiets als Beobachter anwesend und konnten dabei keine rechtsstaatlichen Mängel bei diesem Verfahren feststellen. Vielmehr blockierte der Anwalt eines Betroffenen das Verfahren mit rund einem Dutzend Anträge auf Befangenheit. Der Höhepunkt dieser Befangenheitsanträge war ein Antrag „wegen Grinsens“ gegen den Staatsbeamten Martin Pemler. Die Feststellung, ob das Verfahren rechtsstaatlich ist kann aber weder ein Vertreter der SPD-Kreistagsfraktion noch eine Mehrheit des Petitionsausschusses des Bayer. Landtags treffen. Dies ist einzig und allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Insofern empfehlen wir allen Zweiflern sich an die Verwaltungsgerichte zu wenden.
Die SPD – Kreistagsfraktion bleibt bei ihrer schon bisher geäußerten Meinung, dass bei der Festsetzung des Wasserschutzgebiets Thalham-Reisach-Gotzing die Belastungen für die Gemeinden selbst und ihre Bürger so gering wie möglich gehalten werden müssen. Und selbstverständlich müssen eventuelle durch die Wasserschutzzone entstehende finanzielle Einbußen voll und ganz durch die Stadtwerke München getragen werden.
Für die SPD-Kreistagsfraktion: Martin Walch und Paul Fertl
Für den SPD-Kreisverband: Hannes Gräbner